E-Rechnungen: Die Fristen kommen – sind Sie vorbereitet?
Die Einführung der E-Rechnung in Deutschland ist beschlossen. Spätestens zum 01.01.2027 wird die elektronische Rechnung für fast alle Unternehmen verpflichtend.
In dieser Podcast-Folge werden die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung anhand konkreter Fragestellungen aus der Praxis eingeordnet und verständlich erläutert. Grundlage sind typische Fragen, die regelmäßig in Kundenprojekten auftreten:
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Mehr Informationen1. Die relevanten Fristen im Überblick
01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, B2B-Rechnungen elektronisch zu empfangen und zu verarbeiten.
01.01.2027
Ab 1. Januar 2027 sind fast alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, nur noch E-Rechnungen im Rechnungsausgang zu versenden. Die Ausnahme für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro betrifft nur einen sehr kleinen Teil der Marktteilnehmer und ist für die meisten Unternehmen praktisch nicht relevant.
2. Praktische Auswirkungen der Fristen
Die gesetzlichen Fristen haben direkte und weitreichende Auswirkungen auf den Rechnungsprozess in Unternehmen. Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung ist der Versand von PDF-Rechnungen per E-Mail sowie von Papierrechnungen im B2B-Umfeld in Deutschland nicht mehr zulässig.
3. Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
Der Handlungsbedarf ist dringend: Es ist noch nicht zu spät, aber Unternehmen müssen jetzt aktiv werden, um ihre Prozesse rechtzeitig auf die E-Rechnung ab 01.01.2027 vorzubereiten. Die Empfehlung aus der Praxis lautet: Sich sofort mit dem Thema auseinandersetzen. Entscheidend ist dabei nicht nur die technische Umstellung, sondern vor allem das reibungslose Zusammenspiel mit Kunden und Geschäftspartnern. Genau deshalb sollten Unternehmen unverzüglich mit Tests im Echtbetrieb beginnen, um rechtzeitig Sicherheit für den Regelbetrieb zu gewinnen.
Warum sind Tests wichtig?
- Sie liefern Rückmeldung vom Kunden, ob die Rechnung korrekt verarbeitet werden kann.
- Dadurch können Fehler frühzeitig bereinigt werden.
- Gleichzeitig werden wichtige Erfahrungswerte gesammelt, die für den späteren Regelbetrieb unverzichtbar sind.
Da die Verpflichtung, E-Rechnungen empfangen zu können, bereits seit dem 01.01.2025 besteht, sind Kunden in der Lage, E-Rechnungen zu empfangen. Als Lieferant kann man daher sofort auf E-Rechnung umstellen, ohne auf einen Stichtag warten zu müssen. Der Gesetzgeber hat dies bewusst so geregelt, damit nicht beide Seiten gleichzeitig umstellen müssen.
Formate und Übertragungswege
In Deutschland werden E-Rechnungen in der Regel in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD erstellt.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie ZUGFeRD-Rechnungen oder XRechnungen versenden und ob der Weg über E-Mail oder Peppol erfolgt. Meist gibt jedoch der Geschäftspartner vor, welche Variante gewünscht ist. Unternehmen sollten daher auf beide Szenarien vorbereitet sein. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Rechnungen korrekt zugestellt, verarbeitet und akzeptiert werden.
Fazit:
Die Weichen für den 1. Januar 2027 sollten jetzt gestellt werden. Frühzeitige Tests, flexible Prozesse und eine klare Abstimmung mit Kunden sind der Schlüssel für eine reibungslose Umstellung auf die E-Rechnung.
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