E-Rechnungspflicht 2027: Warum die nächste Stufe mehr ist als eine Pflicht

E-Rechnungen empfangen zu können, ist seit Anfang 2025 für jedes B2B-Unternehmen Pflicht. Zum 1. Januar 2027 kommt die nächste Stufe: die Pflicht, E-Rechnungen auch zu versenden. Die E-Rechnungspflicht 2027 rückt damit näher, und in vielen mittelständischen Unternehmen wächst die Unsicherheit: Sind wir rechtzeitig so weit? Reicht das, was wir heute tun? Eine Befragung von 143 Unternehmen, die der Verband elektronische Rechnung (VeR) im Juni 2026 veröffentlichte, zeichnet ein deutliches Bild. Nur 3 Prozent halten Deutschland für sehr gut auf die E-Rechnung vorbereitet, 24 Prozent für eher gut. Die große Mehrheit bewertet den Stand als eher schlecht oder unzureichend.
05.10.2026
Digitalisierung mit der E-Rechnung

Dabei steckt in der Umstellung mehr als eine Pflichterfüllung. Genau hier setzt COMPLAVIS® an. Als zertifizierter Peppol Access Point sorgen wir dafür, dass Unternehmen nicht nur fristgerecht E-Rechnungen versenden, sondern den Schritt für durchgängig digitale Abläufe nutzen. Die E-Rechnungspflicht 2027 ist damit weniger ein Stichtag zum Abhaken als ein Anlass, Prozesse neu und besser aufzusetzen.

Den Anfang hat der Gesetzgeber beim Empfang gemacht. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische B2B-Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können, unabhängig von der Größe. Der Versand folgt gestaffelt: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz bei ihren inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 dann alle übrigen B2B-Unternehmen.

Mit 2027 ist der Weg aber nicht zu Ende. Nach den aktuellen Planungen des Bundesfinanzministeriums soll ein digitales Meldesystem zum 1. Juli 2030 in Betrieb gehen, ein freiwilliger Pilotbetrieb ist für Anfang 2029 vorgesehen. Die E-Rechnung bildet dafür die technische Grundlage. Wer seine Prozesse jetzt sauber aufsetzt, ist für diese nächste Stufe bereits gerüstet, statt in wenigen Jahren erneut umbauen zu müssen.

Fristen für die E-Rechnungspflicht
Fristen für die E-Rechnungspflicht in Deutschland

Die Infrastruktur steht bereit

Diese Doppelrolle der E-Rechnung, Pflicht und Chance zugleich, stand im Mittelpunkt des politischen Frühstücks „E-Rechnung als Digitalisierungstreiber“, zu dem der VeR am 22. September 2026 nach Berlin eingeladen hatte. Rund 250 Teilnehmer verfolgten die Runde vor Ort und digital. Den politischen Impuls gab Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, der den Weg von der E-Rechnung hin zum geplanten Meldesystem skizzierte.

Eine Aussage fasste die Lage gut zusammen. „Die Schienen sind gelegt. Es gibt eine Infrastruktur“, so Richard Luthardt, stellvertretender Vorsitzender des VeR. Die Technik steht also bereit. Die eigentliche Frage ist, ob Unternehmen sie auch nutzen, um mehr daraus zu machen als die reine Erfüllung der Vorgabe.

Vom Pflichtformat zum echten Digitalisierungsschritt

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Eine E-Rechnung ist maschinenlesbar und strukturiert. Richtig angebunden, läuft sie ohne Abtippen direkt in Ihre Buchhaltung oder Ihr ERP-System, Freigaben werden nachvollziehbar, Medienbrüche verschwinden, und Fehlerquellen nehmen ab. Das senkt den Aufwand pro Rechnung spürbar.

Wir unterscheiden dabei zwischen echter und unechter Digitalisierung. Unecht wäre, eine PDF künftig einfach durch ein Pflichtformat zu ersetzen und sonst alles beim Alten zu lassen. Echt wird es, wenn der Rechnungsprozess durchgängig digital läuft und die gewonnene Zeit an anderer Stelle ankommt. Nicht zufällig setzen Unternehmen bei den Übertragungswegen auf standardisierte Verfahren. Peppol wird dabei mit Abstand am häufigsten als zukunftsfähiger Weg genannt, und genau diesen Zugang betreibt COMPLAVIS® als zertifizierter Access Point für Sie.

Zertifizierter PEPPOL Access Point

Die Monate bis 2027 sind knapper, als sie wirken

Konzeption, Auswahl, Anbindung, Tests und Schulung brauchen Vorlauf. Wer erst kurz vor dem Stichtag beginnt, baut unter Zeitdruck, und das wird selten die bessere Umsetzung. Sinnvoller ist, die verbleibende Zeit zu nutzen, solange noch Raum für saubere Entscheidungen bleibt.

Wenn Sie wissen möchten, wo Ihr Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht 2027 heute steht und welcher Schritt als Nächstes ansteht, sprechen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam auf Ihre Ausgangslage und darauf, wie aus der Pflicht ein echter Fortschritt für Ihre Prozesse wird.

Standort COMPLAVIS

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Deutschland / Germany

COMPLAVIS ist zertifizierter Peppol Access Point

Peppol Participant ID: 9930:DE287720163
Formate XRechnung UBL 3.0.2 (Deutschland) & Peppol BIS Billing 3.0 (EU & International)

Für unsere Kunden beim jährlichen Peppol-Netzwerktreffen der KoSIT in Bielefeld

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Die E-Rechnung ist im Mittelstand angekommen, und mit ihr eine Frage, die vielen Geschäftsführern und Verantwortlichen in Buchhaltung und IT im Kopf herumgeht: Reicht unser heutiger Rechnungsversand noch aus, wenn Kunden und Partner ihre Dokumente zunehmend über das Peppol-Netzwerk austauschen? Seit Anfang 2025 muss jedes B2B-Unternehmen in Deutschland strukturierte E-Rechnungen empfangen können. Ab 2027 und 2028 kommt schrittweise die Versandpflicht. Und wer über die Grenze fakturiert, merkt schon heute, dass viele Empfänger im europäischen Ausland fast nur noch über Peppol erreichbar sind.

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Digitalisierung und neue regulatorische Anforderungen, etwa rund um die E-Rechnung, stellen Unternehmen vor wachsende Herausforderungen. Wer hier Schritt halten will, braucht qualifizierte Mitarbeitende und bewährte Methoden zur Prozessoptimierung. Genau an diesem Punkt setzt die langjährige Partnerschaft zwischen COMPLAVIS® und der Technischen Hochschule Deggendorf (THD) an.

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